11. Mai 2016
Jörg Litwinschuh (BMH), Zeitzeuge Heinz Schmitz, Christine Lüders (ADS) und Prof. Dr. Martin Burgi (v.l.n.r.) bei der Vorstellung des Gutachtens und des Archivs der anderen Erinnerungen (Foto: BMH). In Berlin fand am heutigen 11.05.2016 eine historische Pressekonferenz statt: Eine Rehabilitierung der Männer, die in der Bundesrepublik nach dem schwulenfeindlichen § 175 StGB verurteilt wurden, ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Der Gesetzgeber hat aufgrund seiner Schutzpflicht sogar den verfassungsmäßigen Auftrag zu rehabilitieren. Das ist das zentrale Ergebnis eines Gutachtens, das der…