8. November 2017
PRESSE-INFORMATION | Berlin, 08. November 2017 Die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld begrüßt die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Personenstandsrecht für intersexuelle Personen Intersexuelle Personen können sich zukünftig auf das Grundgesetz berufen, um in offiziellen Dokumenten weder als männlich noch weiblich anerkannt zu werden. Die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld begrüßt die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe, das damit der Verfassungsbeschwerde einer intersexuellen Person stattgab. Jörg Litwinschuh, Geschäftsführender Vorstand der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld (BMH): „Dieses Urteil ist historisch und eine Stärkung…