Am 30. Juni 2022 stellten die Bundesminister*innen Lisa Paus (BMFSFJ) und Dr. Marco Buschmann (BMJ) die Eckpunkte zum geplanten Selbstbestimmungsgesetz vor der Bundespressekonferenz in Berlin vor. Aktuell steht die Veröffentlichung eines ersten Gesetzesentwurfs noch aus, der ursprünglich für spätestens Ende 2022 angekündigt war. Diese Verzögerung ist schmerzhaft für alle trans*, intergeschlechtlichen und nicht-binären Personen, die auf eine niedrigschwellige Möglichkeit warten, ihren Geschlechtseintrag und Vornamen zu ändern.
Im Rahmen unserer Online-Diskussion "Geschlechtliche Selbstbestimmung ist ein Menschenrecht", die in Kooperation mit dem Bundesverband Trans*, Intergeschlechtliche Menschen e.V. stattfand, diskutierten:
Anna-Katharina Mangold, Professorin für Europarecht an der Europa-Universität Flensburg und Mitglied des Fachbeirats der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld
Charlotte Wunn, Erste*r Vorsitzende*r von Intergeschlechtliche Menschen e.V.
Kalle Hümpfner, Fachreferent*in für gesellschaftspolitische Arbeit beim Bundesverband Trans* (BVT*)
Die Veranstaltung wurde moderiert von Annette Güldenring.