Screenshot des Kurzgutachtens “Verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen gesetzlicher Maßnahmen (insbesondere Verbote) gegen Therapien bzw. Behandlungen mit dem Ziel einer Veränderung der sexuellen Orientierung (sog. Konversionstherapien)” von Professor Dr. iur. Martin Burgi.
11. Juni 2019 Prof. Dr. Martin Burgi Deutsch

Volltitel: Kurzgutachten zur Frage der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit eines Verbots von sog. „Konversionstherapien“ gegen Homosexualität

Seit 2020 gibt es in Deutschland ein gesetzliches Verbot von Konversionsbehandlungen – verharmlosend auch „Konversionstherapien“ genannt. Die Bundesstiftung hat 2019 mit ihrer Wissenschaftlichen Bestandsaufnahme im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit maßgeblich zum Verbotsgesetz beitragen.

Die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld hat als Teil der wissenschaftlichen Bestandsaufnahme außerdem zwei Fachgutachten (Kurzgutachten) in Auftrag gegeben. Diese wurden am 11. Juni 2019 im Bundesministerium der Gesundheit vorgestellt.

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