Volltitel: Kurzgutachten zur Frage der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit eines Verbots von sog. „Konversionstherapien“ gegen Homosexualität
Seit 2020 gibt es in Deutschland ein gesetzliches Verbot von Konversionsbehandlungen – verharmlosend auch „Konversionstherapien“ genannt. Die Bundesstiftung hat 2019 mit ihrer Wissenschaftlichen Bestandsaufnahme im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit maßgeblich zum Verbotsgesetz beitragen.
Die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld hat als Teil der wissenschaftlichen Bestandsaufnahme außerdem zwei Fachgutachten (Kurzgutachten) in Auftrag gegeben. Diese wurden am 11. Juni 2019 im Bundesministerium der Gesundheit vorgestellt.