Screenshot des Kurzgutachtens “Zur Fragestellung von sogenannten Konversionsbehandlungen bei homosexueller Orientierung” von Prof. Dr. med. Peer Briken.
10. Juli 2019 Prof. Dr. med. Peer Briken Deutsch

Volltitel: Kurzgutachten zur Frage der Evidenzbasiertheit und etwaiger Schädigung von bzw. durch sog. „Konversionstherapien“ gegen Homosexualität

Seit 2020 gibt es in Deutschland ein gesetzliches Verbot von Konversionsbehandlungen – verharmlosend auch „Konversionstherapien“ genannt. Die Bundesstiftung hat 2019 mit ihrer Wissenschaftlichen Bestandsaufnahme im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit maßgeblich zum Verbotsgesetz beitragen.

Die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld hat als Teil der wissenschaftlichen Bestandsaufnahme außerdem zwei Fachgutachten (Kurzgutachten) in Auftrag gegeben. Diese wurden am 11. Juni 2019 im Bundesministerium der Gesundheit vorgestellt.

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