In Berlin fand am heutigen 11.05.2016 eine historische Pressekonferenz statt: Eine Rehabilitierung der Männer, die in der Bundesrepublik nach dem schwulenfeindlichen § 175 StGB verurteilt wurden, ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Der Gesetzgeber hat aufgrund seiner Schutzpflicht sogar den verfassungsmäßigen Auftrag zu rehabilitieren. Das ist das zentrale Ergebnis eines Gutachtens, das der Staatsrechtler Prof. Dr. Martin Burgi von der Ludwig-Maximilians-Universität München im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) erstellt hat.
„Ich begrüße das Burgi-Gutachten sehr: Die Bundesregierung und der Bundestag haben nun Rechtssicherheit, um handeln zu können“, erklärte Jörg Litwinschuh, der geschäftsführende Vorstand der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld (BMH). „Die Bundesrepublik Deutschland hat 2011 unsere Stiftung errichtet, um dieses Unrecht durch Bildung und Forschung aufzuarbeiten. Professor Burgi zeigt auf, dass für die Aufhebung der bis 1969 gefällten Urteile geradezu eine verfassungsrechtliche Legitimation besteht. Der Staat hat gegenüber den Betroffenen schwulen Opfern einen Rehabilitierungsauftrag.“
Im Zusammenhang mit mit der Forschung zur Verfolgungsgeschichte Homosexueller in Deutschland startete die BMH beireits 2013 ein Video-Archiv mit Zeitzeug_innen-Interviews und zu den individuellen Erfahrungen und Erinnerungen seit den 1950er Jahren. Das „Archiv der anderen Erinnerungen“ liefert so einen besonderen Beitrag zur Dokumentation und Erforschung von LSBTTIQ-Lebenswelten, Einblicke in zeitgeschichtliche Umstände, Selbstentwürfe und Veränderungsprozesse sowie die Auswirkungen von Diskriminierung und strafrechtlicher Repression.
– Weitere Informationen und Download des Gutachtens auf der Website der ADS