Kooperationsvereinbarung der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen mit der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld und weiteren Partnern unterzeichnet
Mit dem Video-Zeitzeugenprojekt Archiv der anderen Erinnerungen unterstützen die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld, das Land Berlin und weitere Kooperationspartner zukünftig die Aufarbeitung der Repressions- und Lebenserfahrungen von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans* und Inter* (LSBTI*) in der frühen Bundesrepublik Deutschland und in der DDR. Dilek Kolat, Senatorin für Arbeit, Integration und Frauen, und Jörg Litwinschuh, Geschäftsführender Vorstand der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld unterzeichnen heute eine Kooperationsvereinbarung für das Dokumentations-Projekt sowie weitere Vorhaben. Die Lebensgeschichten noch lebender Zeitzeug_innen sollen in den kommenden Jahren für Bildung und Forschung dokumentiert und archiviert werden.
Jörg Litwinschuh: “Wir haben uns mit diesem Projekt viel vorgenommen, das gebe ich unumwunden zu. Das Projekt ist noch nicht durchfinanziert, doch wir wollten – auch mit Rücksicht auf das Alter einzelner Zeitzeug_innen – nicht länger warten. Ich zolle den ersten Zeitzeug_innen großen Respekt, die den Mut und die Kraft fanden, auch persönlichste Dinge zu erzählen, damit die Auswirkungen ihrer Diskriminierungserfahrungen, aber auch die positiven Seiten von LSBTI*-Lebensweisen sichtbar und für andere – vor allem junge – Menschen erlebbar werden. Mein ganz besonderer Dank gilt der Landesstelle für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung des Senats für die Beauftragung der ersten Interviews, der Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas, dem Spinnboden Lesbenarchiv, der begleitenden ehrenamtliche Zeitzeug_innen-Arbeitsgruppe aus Expert_innen aus ganz Deutschland sowie Dr. Benno Gammerl vom Max-Planck-Institut für Bildungsforschung und Andreas Pretzel von der Forschungsstelle Archiv für Sexualwissenschaft.“
Der Name ist Programm: “Archiv der anderen Erinnerungen”
Das Video-Archiv soll in den kommenden Jahren einen besonderen Beitrag leisten zur Dokumentation und Erforschung zeitgeschichtlicher „Er-Lebenswelten“ in den beiden deutschen Staaten, Einblicke in zeitgeschichtliche Umstände und Befindlichkeiten, Selbstentwürfe und Veränderungsprozesse geben. Die Interviews umfassen individuelle Erfahrungen und Erinnerungen zu LSBTI*-Lebensgeschichten und Lebensweisen seit den 1950er und 1960er Jahren. Über das Projekt hinaus soll gemeinsam mit weiteren Partnern wie z.B. dem Institut für Zeitgeschichte München-Berlin (IfZ), der Forschungsstelle Archiv für Sexualwissenschaft der Humboldt-Universität, dem Max-Planck-Institut für Bildungsforschung, dem Spinnboden Lesbenarchiv und dem Schwulen Museum* die Geschichte der LSBTI*-Repressionen und -Lebensweisen in der frühen Bundesrepublik und in der DDR aufgearbeitet werden. Eine zentrale Rolle spielt dabei der Strafrechtsparagraf 175, der für homosexuelle Männer galt, sich jedoch mittelbar auch auf das Leben von Lesben, Bisexuellen, Trans* und Inter* auswirkte.
Bisher wurden mit drei Personen Interviews durchgeführt – darunter Klaus Born und Maria Sabine Augstein. Mit Dr. Harm Peter Dietrich wird ein weiterer Zeitzeuge in den kommenden Monaten seine Lebensgeschichte erzählen. Born und Dr. Dietrich nahmen am Pressetermin zum Projektauftakt teil.
Sex zwischen Männern stand in der Bundesrepublik bis 1969 unter Strafe
Klaus Born: „Ich erzählte meine Lebensgeschichte für Bildung und Forschung, damit das Unrecht nicht vergessen wird!“
Klaus Born war der erste Zeitzeuge, der im Dezember 2013 ein Videointerview für das „Archiv der anderen Erinnerungen“ gegeben hat. Es wurde im Ort der Information (unter dem Stelenfeld) der Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas aufgezeichnet. Born wurde 1965 auf Grundlage des Paragrafen 175 verurteilt und in Berlin-Moabit inhaftiert.
Seit 1872 stellte der Paragraf 175 sexuelle Handlungen zwischen Männern unter Strafe. 1935 verschärften die Nationalsozialisten das Gesetz: Aus maximal sechs Monaten wurden bis zu fünf Jahren Gefängnis, für „erschwerte“ Fälle drohten bis zu zehn Jahren Zuchthaus. Nach dem Krieg verfuhren die beiden deutschen Staaten unterschiedlich. Die junge Bundesrepublik hielt lange am Paragrafen 175 in der von den Nationalsozialisten verschärften Fassung fest. In beiden deutschen Staaten wurde das Gesetz erst 1968/1969 reformiert.
Jörg Litwinschuh: „Dank des Archivs der anderen Erinnerungen können Zeitzeug_innen wie Klaus Born, Maria Sabine Augstein und Dr. Harm-Peter Dietrich diesen Teil ihrer persönlichen Geschichte für Bildungs- und Forschungszwecke und für den Einsatz gegen Diskriminierung auch zukünftigen Generationen überliefern.“
Über die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld (BMH)
Die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld wurde im Oktober 2011 durch die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium der Justiz, errichtet und hat ihren Sitz in Berlin. Die Arbeit der Stiftung konzentriert sich auf die Bereiche Forschung, Bildung und Erinnerung. Benannt ist sie nach Magnus Hirschfeld (1868-1935), Arzt, Sexualforscher und Mitbegründer der ersten deutschen Homosexuellenbewegung. Die BMH hat zum Ziel, an ihren Namensgeber zu erinnern, Bildungs- und Forschungsprojekte zu initiieren und zu fördern und einer gesellschaftlichen Diskriminierung von LSBTI* in Deutschland entgegenzuwirken. Die Stiftung will dabei die Akzeptanz für Menschen mit einer nicht-heterosexuellen Orientierung in der Gesellschaft insgesamt fördern. Gleiches gilt für Menschen, die sich nicht mit ihrem biologischen Geschlecht identifizieren bzw. sich nicht ausschließlich als Mann oder Frau definieren.
Pressekontakt:
Holger Wetzel
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