Forderungspapier von Expert_innen zur Novellierung des Gesetzes zum Schutz vor Konversionsbehandlungen 2024
Eine Gruppe aus Expert_innen zahlreicher Fachorganisationen (einschließlich der BMH) hat von Ende 2022 an ein Forderungspapier erarbeitet, das auf die von der Bundesregierung für die Legislaturperiode 2021-2025 angekündigte Überarbeitung des Gesetzes zum Schutz vor Konversionsbehandlungen (KonvBehSchG) abzielt. Darin enthalten sind 15 Forderungen, was aus Sicht der Expert_innen in den Bereichen Rechtlicher Schutz, Unterstützung von Betroffenen sowie Bildung, Forschung und Aufklärung im Zuge der Gesetzesnovellierung umgesetzt werden muss.
Auf der Webseite des Forschungsprojekts „Konversionsbehandlungen: Kontexte. Praktiken. Biografien.“ von Mosaik Deutschland e.V. können Sie die 15 Forderungen der Expert_innengruppe sowie die Liste der unterstützenden Institutionen einsehen. Die BMH gehört zu den erstunterzeichnenden Institutionen des Papiers.
Die Forderungen wurden Ende März 2024 an die Bundesregierung sowie die Bundestagsfraktionen der Regierungskoalition übermittelt und anschließend veröffentlicht.
Die Pressemitteilung der BMH vom 25. März 2024 zum Forderungspapier finden Sie im Bereich Presse.
Wissenschaftliche Bestandsaufnahme 2019
Projekt „Wissenschaftliche Bestandsaufnahme der tatsächlichen und rechtlichen Aspekte von Handlungsoptionen unter Einbeziehung internationaler Erfahrungen zum geplanten „Verbot sogenannter ´Konversionstherapien´“ in Deutschland zum Schutz homosexueller Männer, Frauen, Jugendlicher und junger Erwachsener vor Pathologisierung und Diskriminierung“
Auf Vorschlag unserer Stiftung hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn eine Fachkommission bestehend aus derzeit 46 Mitgliedern im Rahmen des o.g. Projektes berufen.
Lesen Sie hier die Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) anlässlich der Berufung einer Fachkommission vom 10. April 2019.
Die Kommission tagte am 8. Mai und 5. Juni 2019 ganztägig in Berlin:
Hier finden Sie die Tagesordnungen des Fachaustauschs zum geplanten gesetzlichen Verbot sog. „Konversionstherapien“
• Tagesordnung der 1. Kommissionssitzung, 08. Mai 2019
• Tagesordnung der 2. Kommissionssitzung, 05. Juni 2019
Die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld hat als Teil der wissenschaftlichen Bestandsaufnahme zwei Fachgutachten in Auftrag gegeben. Diese wurden am 11. Juni 2019 im Bundesministerium der Gesundheit vorgestellt:
• Prof. Dr. med. Peer Briken, Direktor des Instituts für Sexualforschung und Forensische Psychiatrie, Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE): Kurzgutachten zur Frage der Evidenzbasiertheit und etwaiger Schädigung von bzw. durch sog. „Konversionstherapien“ gegen Homosexualität
• Prof. Dr. Martin Burgi, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Wirtschaftsverwaltungsrecht, Umwelt- und Sozialrecht, Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU): Kurzgutachten zur Frage der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit eines Verbots von sog. „Konversionstherapien“ gegen Homosexualität
Das Bundesministerium für Gesundheit hat am 11. Juni 2019 dazu eine Pressemitteilung herausgegeben.
Der Abschlussbericht unserer wissenschaftlichen Bestandsaufnahme wurde am 30. August 2019 dem Bundesministerium für Gesundheit übergeben. Er enthält neben den oben genannten Fachgutachten auch zahlreiche wissenschaftliche Beiträge von Mitgliedern der Fachkommission sowie die zusammengefassten Empfehlungen der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld für ein gesetzliches Verbot von Konversionsbehandlungen.
Sie können den Abschlussbericht hier herunterladen.
Ansprechperson für Fragen zum Projekt