Seit 2020 gibt es in Deutschland ein gesetzliches Verbot von Konversionsbehandlungen – verharmlosend auch „Konversionstherapien“ genannt. Die Bundesstiftung hat 2019 mit ihrer Wissenschaftlichen Bestandsaufnahme im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) maßgeblich zum Verbotsgesetz beitragen.
Der 326-seitige Abschlussbericht unserer wissenschaftlichen Bestandsaufnahme wurde am 30. August 2019 dem Bundesministerium für Gesundheit übergeben. Er enthält neben den zwei Fachgutachten auch zahlreiche wissenschaftliche Beiträge von Mitgliedern der Fachkommission sowie die zusammengefassten Empfehlungen der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld für ein gesetzliches Verbot von Konversionsbehandlungen.
Die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld hat als Teil der wissenschaftlichen Bestandsaufnahme außerdem zwei Fachgutachten (Kurzgutachten) in Auftrag gegeben.