Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite www.mh-stiftung.de.
(Eine Übersetzung dieser Erklärung in Leichte Sprache sowie in Deutsche Gebärdensprache finden sie zukünftig hier.)
Barrierefreiheit dieser Internetseite
Die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld ist bemüht, die Internetseite www.mh-stiftung.de barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in ihrer jeweils gültigen Fassung.
In einem ersten Schritt haben damit begonnen, zentrale Informationen zur Stiftung und ihren wichtigsten Projekten in Leichter Sprache und in Deutscher Gebärdensprache anzubieten.
In Deutscher Gebärdensprache bieten wir aktuell an:
- Grundlegende Informationen zur Bundesstiftung Magnus Hirschfeld
- Informationen zum Projekt „Archiv der anderen Erinnerungen“
In Leichter Sprache bieten wir aktuell an:
- Grundlegende Informationen zur Bundesstiftung Magnus Hirschfeld
- Informationen zur Förderung von Projekten
- Informationen zum Projekt „Archiv der anderen Erinnerungen“ („Sammlung von Erinnerungen“)
- Informationen zum Projekt „Refugees & Queers“ („Geflüchtet und Queer“)
In den kommenden Jahren soll das Angebot in Leichter Sprache und Deutsche Gebärdensprache ausgebaut werden.
Nach Abschluss dieses Prozesses werden wir diese Internetseite vom unabhängigen BITV-Test-Prüfverbund testen lassen.
Diese Erklärung wurde am 3. Juni 2022 erstellt.
Zuletzt aktualisiert am 13. Dezember 2024.
Feedback und Kontakt
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.mh-stiftung.de aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte senden Sie uns dazu eine E-Mail an matti.seithe[at]mh-stiftung.de.
Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:
Bundesstiftung Magnus Hirschfeld
Referat Medienarbeit und Veranstaltungsmanagement
Mohrenstr. 34
10117 Berlin
Telefon: 030 208 98 76 5 – 0
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle BGG nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenfrei. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter
info@schlichtungsstelle-bgg.de.