Ein Gastbeitrag von Dr. Jan-Marco Luczak, MdB für Tempelhof-Schöneberg und BMH-Kuratoriumsmitglied, in unserer Textreihe „Perspektiven. Für die BMH der Zukunft”.
Jan-Marco Luczak wirbt in seinem Beitrag leidenschaftlich für die ausdrückliche Verankerung des Schutzes sexueller Identität in Artikel 3 GG – eine bis heute bestehende Leerstelle im Grundgesetz. In diesem Kontext skizziert er, wie die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld künftig neben der wichtigen historischen Aufarbeitung noch stärker in der Gegenwart wirken kann. Ein politischer Beitrag über historische Verantwortung für gleiche Rechte und die Frage, wie gesellschaftlicher Fortschritt dauerhaft abgesichert werden kann.
„Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ So sagt es Artikel 1 Absatz 1 unseres Grundgesetzes. Ein Satz von schlichter Schönheit – und zugleich die klare Antwort der Mütter und Väter des Grundgesetzes auf den Zivilisationsbruch des Nationalsozialismus – auf Entmenschlichung, barbarische Verbrechen, Holocaust, Euthanasie und Rassenideologie. Die Menschenwürde steht bewusst am Anfang unserer Verfassung. Sie ist zentrale Wertentscheidung, Auslegungsmaßstab und Fundament unseres Zusammenlebens. Staat, Recht und Gesellschaft müssen sich daran messen lassen.
Als Reaktion auf Diskriminierung und Verfolgung während der nationalsozialistischen Diktatur verbrieft das Grundgesetz daneben die besonderen Diskriminierungsverbote in Artikel 3 Absatz 3 GG. Danach darf niemand wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden, auch die Benachteiligung aufgrund einer Behinderung ist verboten. Dieser Schutzkatalog ist Ausdruck historischer Verantwortung. Er soll verhindern, dass Menschen erneut nach vermeintlichem Wert oder Unwert sortiert, ausgegrenzt oder entrechtet werden.
Als einzige NS-Opfergruppe fallen homosexuelle Menschen nicht ausdrücklich unter das Diskriminierungsverbot des Artikels 3 Absatz 3 GG. Bis heute. Eine eklatante Leerstelle – historisch, politisch und verfassungsrechtlich.
Diese Leerstelle hatte nach 1949 verheerende Folgen. Die Bundesrepublik übernahm den Paragrafen § 175 StGB in der von den Nationalsozialisten 1935 verschärften Fassung. Zehntausende homosexuelle Männer wurden kriminalisiert, verurteilt und in ihrer gesellschaftlichen Existenz vernichtet. Viel zu spät, erst 1994 wurde der sogenannte „Schwulenparagraph“ aus dem Strafgesetzbuch gestrichen, und noch viel später, erst 2017, wurden die nach § 175 StGB verurteilten Männer rehabilitiert und entschädigt.
Es ist ein großer Verdienst der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld, dass dieses Unrecht aufgearbeitet und das Leid der Verfolgten sichtbar gemacht wurde. Die Stiftung war eine wichtige politische Wegbereiterin für die Rehabilitation der nach § 175 StGB Verurteilten. Sie steht damit für das, was heute erneut notwendig ist: Erinnerung, Aufklärung und rechtspolitische Konsequenz.
Angesichts des Erstarkens reaktionärer und autoritärer Kräfte in unserem Land und in unseren Parlamenten müssen wir die mühsam errungenen gesellschaftspolitischen Fortschritte auch verfassungsrechtlich absichern. Deshalb setze ich mich seit vielen Jahren als Bundestagsabgeordneter dafür ein, Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes um das Merkmal der „sexuellen Identität“ zu ergänzen – öffentlich, parlamentarisch und auch in meiner eigenen Fraktion.
Dabei war mein eigener Weg nicht immer geradlinig. Als ich 2009 meine erste Rede im Deutschen Bundestag hielt, ging es genau um diese Frage. Damals habe ich eine Ergänzung des Grundgesetzes noch abgelehnt. Ich habe vor allem juristisch argumentiert: Der Schutz der sexuellen Identität sei bereits über die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gewährleistet. Das war und ist richtig. Dennoch ist meine Bewertung heute eine andere. Eine Verfassung ist nicht nur Rechtstext. Sie ist das zentrale Dokument, in dem eine Gesellschaft ihre grundlegenden Werte sichtbar verkörpert. Genau deshalb macht die ausdrückliche Nennung der sexuellen Identität im Grundgesetz einen Unterschied: Sie schafft Sichtbarkeit, Orientierung und einen klaren verfassungsrechtlichen Schutzauftrag.
Für mich ist klar: Kein Mensch darf in unserem Land aufgrund seiner sexuellen Identität ausgegrenzt, verfolgt oder diskriminiert werden. Schwule, lesbische und queere Menschen sind selbstverständlicher Teil unserer Gesellschaft. Wer in Deutschland lebt, muss akzeptieren: Sie haben gleiche Rechte, gleiche Würde und die gleiche Freiheit, ihr Leben offen und ohne Angst zu führen. Die Ergänzung des Grundgesetzes um das Merkmal der „sexuellen Identität“ wäre deshalb mehr als ein Symbol. Sie wäre ein klares Bekenntnis zu einer offenen und freiheitlichen Gesellschaft, in der schwule Männer und lesbische Frauen angst- und diskriminierungsfrei leben können. Die Ergänzung wäre eine konsequente Vollendung des verfassungsrechtlichen Schutzes menschlicher Würde.
In den letzten Jahren erleben wir leider eine deutliche Zunahme homo- und queerfeindlicher Übergriffe auf Mitglieder der LSBTIQ-Community. Menschen werden gezielt in Fallen gelockt, erniedrigt, misshandelt, beraubt oder schwer verletzt. Hinzu kommen die alltäglichen Demütigungen: dumme Sprüche, schiefe Gesten, herablassende Bemerkungen. All das trifft Menschen nicht zufällig, sondern weil sie sind, wer sie sind, und lieben, wen sie lieben. Bereiche wie der Regenbogenkiez rund um den Nollendorfplatz in meinem Berliner Wahlkreis Tempelhof-Schöneberg, die vormals Safe Spaces waren, sind heute nicht mehr sicher. Das ist ein Alarmsignal für unseren Rechtsstaat. Hier müssen wir hart gegensteuern. Freiheit und Sicherheit müssen im Alltag gewährleistet sein – auf der Straße, in der Schule, am Arbeitsplatz und im öffentlichen Raum.
Die Zahl der Straftaten im Bereich „Sexuelle Orientierung“ und „Geschlechtsbezogene Diversität“ hat sich in der polizeilichen Kriminalstatistik seit 2010 nahezu verzehnfacht. Für das Jahr 2025 sind bundesweit 2.377 queerfeindliche Straftaten verzeichnet. Die Dunkelziffer ist hoch: Kriminologen gehen davon aus, dass 80 bis 90 Prozent der Taten nicht zur Anzeige gebracht werden. Besonders besorgniserregend sind gezielte Angriffe gegen queere Einrichtungen und Szene-Events. Wer queere Orte angreift, greift nicht nur Einzelne an, sondern Schutzräume, Sichtbarkeit und Teilhabe einer ganzen Community.
Auch deshalb ist die Ergänzung der „sexuellen Identität“ in Artikel 3 des Grundgesetzes notwendig. Sie wäre ein Signal an alle Bürgerinnen und Bürger, an Polizei, Justiz und Verwaltung: queere Menschen sind selbstverständlicher Teil unserer Gesellschaft – mit gleichen Rechten, gleicher Würde und gleicher Freiheit.
Für die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld besteht hier ein klarer Handlungsauftrag. Erinnerung und Forschung bleiben unverzichtbar. Aber sie muss noch stärker in die Gegenwart hineinwirken – durch Beratung, Bildungsarbeit, Fortbildungen und konkrete Unterstützung für Institutionen, die mit Diskriminierung, Hasskriminalität und den Folgen von Ausgrenzung umgehen.
Nach ihrer erfolgreichen Etablierung als sichtbare Akteurin innerhalb der Community sollte die Stiftung in der nächsten Phase noch stärker in die Breite der Gesellschaft wirken. Es geht darum, Vorurteile durch sachliche Bildungsarbeit abzubauen und aus der Geschichte heraus eine Brücke in Gegenwart und Zukunft zu bauen. Die Stiftung kann diesen Prozess wissenschaftlich und gesellschaftspolitisch fundiert begleiten. Sie kann zeigen, warum die Ergänzung des Artikels 3 Absatz 3 keine Formsache, sondern die Schließung einer historischen Gerechtigkeitslücke ist.
Mich ermutigt, dass die Ergänzung von Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz im Bundesrat bereits eine Mehrheit gefunden hat. Auf Initiative des Landes Berlin und dem Regierenden Bürgermeister Kai Wegner hat der Bundesrat am 26. September 2025 beschlossen, einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag einzubringen. Das ist ein wichtiges parteiübergreifendes Signal und es zeigt: Diese Frage gehört nicht an den Rand, sondern in die Mitte der demokratischen Debatte.
Die Einführung der „Ehe für alle“ hat gezeigt, dass auch in gesellschaftspolitisch umkämpften Fragen Mehrheiten wachsen können, wenn man beharrlich wirbt, Brücken baut und den Respekt vor der Freiheit des Anderen in den Mittelpunkt stellt. Für die Ergänzung des Grundgesetzes wünsche ich mir das auch.
Die ersten 15 Jahre der Bundesstiftung standen insbesondere im Zeichen des Erinnerns. Die nächsten 15 Jahre sollten stärker im Zeichen des aktiven Schutzes stehen. Wenn Menschsein und Menschenwürde unauflöslich zusammengehören, muss der Staat jene schützen, die aufgrund ihrer Identität angegriffen werden. Die Stiftung hat das Potential, diese Zukunft mitzugestalten – durch Aufklärung, durch Vermittlung der Lehren aus der Vergangenheit und – davon bin ich überzeugt – in dem sie einen maßgeblichen Beitrag leistet, dass die Ergänzung von Artikel 3 des Grundgesetzes einen breiten gesellschaftlichen Zuspruch erfährt.
Ich freue mich, als Mitglied des Kuratoriums an der Weiterentwicklung der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld mitzuwirken. Und ich hoffe, dass mein politischer Einsatz für die Erweiterung von Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz um das Merkmal der „sexuellen Identität“ Früchte trägt. Denn am Ende geht es um eine einfache, aber grundlegende Botschaft: In Deutschland darf niemand wegen seiner sexuellen Identität benachteiligt werden. Nicht heute. Nicht morgen. Nie wieder.
Redaktioneller Hinweis: Jeder Beitrag der Reihe „Perspektiven. Für die BMH der Zukunft“ repräsentiert die Meinung und Ansichten der_des jeweiligen Autorin_Autors bzw. ihrer Organisation.
Im Kuratorium der Bundesstiftung sind 4 Bundestagsfraktionen vertreten. Im Laufe der Reihe bis Oktober werden Vertreter_innen von allen vertretenen Fraktionen einen Beitrag beisteuern.
Vorschau
Nächste Woche lesen Sie die Perspektive des spanisch-deutschen Journalisten Enrique Anarte Lazo, der einen persönlichen Blick auf die deutsche sowie spanische Erinnerungskultur wirft und die Frage diskutiert, wie wir heute besser erinnern können um bestehende Leerstellen zu füllen. Sein Beitrag regt dazu an, bekannte Herangehensweisen an queere Erinnerungskultur und deren Vermittlung zu hinterfragen. Den neuen Beitrag finden Sie hier ab Do. 17. September 2026 – 9:00 Uhr.