Ein Gastbeitrag von Nyke Slawik, MdB und Mitglied im BMH-Kuratorium in der Reihe „Perspektiven. Für die BMH der Zukunft”.

Wie kann eine Gesellschaft aussehen, die Vielfalt nicht nur anerkennt, sondern selbstverständlich mitdenkt? Nyke Slawik blickt auf das Vermächtnis Magnus Hirschfelds und skizziert Perspektiven für die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld als Impulsgeberin der Zukunft. Ein Beitrag über den Zusammenhang von Forschung, gesellschaftlichem Wandel und der Frage, wie aus Fortschritt gelebte Wirklichkeit werden kann.

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Die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld trägt das Erbe Magnus Hirschfelds in die Gegenwart und damit seinen Ansatz, der bis heute bemerkenswert aktuell ist. Hirschfeld dachte rechtliche Reformen, wissenschaftliche Erkenntnis und gelebte gesellschaftliche Praxis stets zusammen. Für ihn war klar: Fortschritt entsteht nicht allein durch Gesetze oder Forschung, sondern erst dann, wenn beides in konkrete Lebensrealitäten übersetzt wird. Genau dieses Zusammenspiel bildet den Kern seines Wirkens und sollte deshalb leitend für die zukünftige Arbeit der Stiftung sein.

Als Pionier seiner Zeit schuf Hirschfeld durch Forschung, Aktivismus und institutionellen Aufbau neue Begriffe und Räume für Sichtbarkeit, Schutz und Anerkennung geschlechtlicher und sexueller Vielfalt. Mit der Gründung des Wissenschaftlich-humanitären Komitees im Jahr 1897 setzte er sich früh für die Abschaffung des § 175 ein und verband damit wissenschaftliche Argumentation mit politischem Engagement. Gleichzeitig schuf er mit seinem Institut konkrete Orte der Beratung, Aufklärung und Zuflucht für zahlreiche queere Menschen. Hirschfeld ging es nie nur um abstrakte Forderungen, sondern um deren Umsetzung im Alltag.

Diesen Auftrag führt die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld fort. Und das in einer Zeit, in der queeres Leben erneut unter Druck gerät und zunehmend zur Zielscheibe rechtsextremer Angriffe wird. Gerade vor diesem Hintergrund bleibt das Engagement für eine offene, vielfältige Gesellschaft zentral. Die Stiftung leistet hierzu einen unverzichtbaren Beitrag: Sie fördert Forschung und Bildungsarbeit, die Aufklärung leisten, schafft Räume für Austausch und stärkt Strukturen, die queere Lebensrealitäten sichtbar machen.

Gleichzeitig zeigt sich auch heute, dass rechtliche Fortschritte allein nicht ausreichen. Sie markieren wichtige Etappen, garantieren jedoch nicht immer gelebte Gleichstellung. Das Selbstbestimmungsgesetz, das im April 2024 verabschiedet wurde, ist ein bedeutender Meilenstein, der inzwischen über zehntausenden Menschen in Deutschland den Zugang zu einer selbstbestimmten Anerkennung ihrer Geschlechtsidentität erleichtert hat. Auch hier gilt: Rechtliche Veränderungen entfalten ihre Wirkung erst dann vollständig, wenn sie sich in gesellschaftlichen Strukturen und im Alltag widerspiegeln. Konkret stehen wir vor der Frage: Wie integriert unsere Gesellschaft die Anerkennung von geschlechtlicher Vielfalt, die durch das Selbstbestimmungsgesetz rechtlich gestärkt wurde, in unsere in vielen Bereichen immer noch sehr binär-geschlechtlich organisierte Gesellschaft?

Genau an diesem Punkt knüpft der in meinen Augen zentrale Auftrag der Stiftung an. Es geht darum, mithilfe von Recht, Wissenschaft und gelebter Praxis, Gestaltungsräume und -möglichkeiten für eine Gesellschaft zu entwickeln, die geschlechtliche Vielfalt nicht ignoriert, sondern selbstverständlich mitdenkt. Nicht nur das Rechtssystem muss geschlechtliche Vielfalt vollständig anerkennen, auch Institutionen, soziale Räume und kulturelle Normen müssen entsprechend weiterentwickelt werden.

Gerade in einer Zeit, in der wir sehr damit beschäftigt sind, Rückschritten die Stirn zu bieten, müssen wir dennoch immer wieder positive Zukünfte entwerfen und lebenswerte Angebote schaffen. Es reicht nicht aus, gesellschaftliche Lebensrealitäten zu analysieren. Vielmehr sollte die Stiftung aktiv darauf hinwirken, konkrete Modelle einer inklusiven und diversiätssensiblen Gesellschaft zu entwerfen.

Im Folgenden möchte ich anhand von drei Themenfeldern exemplarisch verdeutlichen, wo ein solches strukturelles Umdenken über binäre Geschlechterordnungen hinaus besonders notwendig ist: intergeschlechtliche Lebensrealitäten, queere Wohnungslosigkeit und TIN*-Elternschaft.

1. Intergeschlechtliche Personen zwischen Recht und Praxis
Trotz bestehender gesetzlicher Regelungen zum Schutz inter*geschlechtlicher Kinder, insbesondere § 1631e BGB, zeigt sich eine deutliche Diskrepanz zwischen rechtlichem Anspruch und tatsächlicher Praxis. Obwohl das Gesetz nicht notwendige Eingriffe zur Angleichung an ein männliches oder weibliches Körperbild ausdrücklich verbietet und für Ausnahmen hohe Hürden vorsieht, werden weiterhin Eingriffe vorgenommen. Besonders problematisch ist, dass diese häufig an inter*geschlechtlichen Kindern in sehr jungem Alter erfolgen, oft zwischen 0 und 9 Jahren. Dass diese Praxis trotz klarer rechtlicher Vorgaben fortbesteht, verweist auf tief verankerte binär-geschlechtlich orientierte medizinische Routinen und Logiken.

Eine systematische Erhebung der tatsächlichen Fallzahlen, mit einem expliziten Monitoring  für die Eingriffe, die nicht medizinisch notwendig sind, ist bislang nicht ausreichend vorhanden. Ebenso relevant ist die Frage, inwiefern Kontrollmechanismen greifen und welche Faktoren dazu beitragen, dass bestehende Regelungen umgangen werden. Eine strukturelle Analyse angeleitet durch die Bundesstiftung könnte aufzeigen, welche professionellen, institutionellen und gesellschaftlichen Dynamiken hier wirksam sind.

Flankierend sind dialogorientierte Formate notwendig, die medizinische Fachkräfte, Ethik, Recht und Betroffene zusammenbringen. Hier könnte das Ziel der Stiftung sein, Perspektiven zu bündeln und konkrete Handlungsoptionen zu entwickeln. Politisch ergibt sich daraus in meinen Augen nicht zuletzt die Notwendigkeit, rechtliche Lücken zu schließen und über einen Entschädigungsfonds Verantwortung für das begangene Unrecht an inter*geschlechtlichen Menschen zu übernehmen.

2. Queere Wohnungslosigkeit
Ein weiteres zentrales Feld, dem sich die Stiftung widmen sollte, ist die Wohnungslosigkeit queerer und insbesondere junger queerer Menschen. Berichte deuten auf eine überproportionale Betroffenheit hin, doch leider fehlt es in Deutschland an verlässlichen Daten und differenzierten Analysen. Gerade der Moment des Outings führt auch heute noch für zahlreiche queere Menschen zu Ausschlüssen und Gewalt, in denen sie im schlimmsten Fall ohne einen Rückzugsort dastehen.

Die Stiftung könnte hier eine Schlüsselrolle übernehmen, indem sie eine belastbare Datenbasis schafft. Untersucht werden muss, wie viele Menschen betroffen sind, welche Gruppen besonders gefährdet sind und wie Faktoren wie familiäre Ablehnung, Diskriminierung und ökonomische Unsicherheit zusammenwirken. Ebenso wichtig ist die Analyse bestehender Hilfesysteme: Sind Angebote zugänglich und sicher? Wo bestehen Barrieren für queere Menschen?

Der Blick auf internationale und lokale Modelle, etwa spezialisierte Schutzräume oder queersensible Unterkünfte, kann wertvolle Impulse liefern. Dialogformate mit Trägern der Wohnungslosenhilfe, Kommunen und queeren Organisationen wären hier wichtige Ausgangspunkte, um konkrete Verbesserungsvorschläge zu entwickeln, die für queere Vielfalt sensibilisieren und diese selbstverständlich mitdenken.

3. TIN*-Elternschaft
Auch im Bereich der Elternschaft bestehen für trans*, inter*geschlechtliche und nicht-binäre Personen erhebliche strukturelle Hürden. Wir dürfen nicht vergessen, dass sich trans*geschlechtliche Menschen noch bis 2011 einer Zwangssterilisation unterziehen und bis 2008 scheiden lassen mussten, wenn sie eine Personenstandsänderung nach dem Transsexuellengesetz in Anspruch nehmen wollten. Und auch heute noch stehen queere und insbesondere trans*, inter* und nicht-binäre Personen, die Eltern werden wollen, vor Herausforderungen. Denn sowohl das Abstammungs- und Familienrecht als auch die medizinische Begleitung von Schwangerschaften sind in Deutschland nach wie vor durch konservative Familienbilder und Geschlechterrollen geprägt.

Forschungsansätze der Stiftung zu diesem Thema sollten die folgenden Fragen aufgreifen: Wie wirken sich bestehende Regelungen auf die Lebensrealität der Betroffenen aus und wie könnten diese rechtlich und gesellschaftlich besser mitgedacht werden? Wie können Angebote der Geburtshilfe vielfaltssensibel ausgestaltet werden? Ebenso wichtig sind alltagsbezogene Perspektiven auf die Lebensrealität von trans*, inter* und nicht-binären Eltern, wie ihre Erfahrungen im Gesundheitswesen oder im sozialen Umfeld.

Auch Veranstaltungen und Vernetzungsarbeit ist zentral, um Herausforderungen sichtbar zu machen und Lösungen zu entwickeln. Roundtables mit Betroffenen, Fachpersonal und Politik sowie Workshops mit Expert*innen aus dem Bereich der queersensiblen Geburtshilfe können notwendige Wissenstransfers und konkrete Veränderungen anstoßen. Damit auch die rechtlichen Voraussetzungen für diese gesellschaftlichen Entwicklungen gegeben sind, müssen im Sinne des Dreiklangs neben Wissenschaft und politischer Praxis auch die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden: Für mich ist in diesem Zusammenhang die Reform des Abstammungsrechts eine zentrale politische Aufgabe, um die Gleichstellung queerer Familien und Eltern zu verwirklichen.

Alle drei Themenfelder zeigen auf, dass auch nach zentralen rechtlichen Fortschritten, wie dem Selbstbestimmungsgesetz noch viel zu tun bleibt, um verbleibende rechtliche Lücken zu schließen und geschlechtliche Vielfalt tatsächlich in einer primär binär-geschlechtlich organisierten Gesellschaft zu integrieren. Das betrifft aber nicht nur die drei hier hervorgehobenen Schwerpunkte, sondern auch zahlreiche andere gesellschaftliche Bereiche, beispielsweise den Sport, das Gesundheitswesen, die Organisation der Verwaltung oder in alltäglichen Freizeiträumen. Genau in diesen Themenfeldern sollte die Stiftung ansetzen.

Ihr Ziel sollte es sein, über die reine Analyse hinauszugehen und konkrete „Blueprints“ für eine inklusive Gesellschaft zu entwickeln. Die Stärke der Stiftung liegt in der Verknüpfung von wissenschaftlicher Analyse, politischer Wirkung und praktischer Umsetzung. So entsteht ein Raum, in dem nicht nur Probleme beschrieben, sondern konkrete Lösungen gestaltet werden. Langfristig könnte sich die Stiftung damit als zentraler Impulsgeber etablieren: für eine Gesellschaft, in der geschlechtliche und sexuelle Vielfalt übergreifend und strukturell verankert ist.

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Redaktioneller Hinweis: Jeder Beitrag der Reihe „Perspektiven. Für die BMH der Zukunft“ repräsentiert die Meinung und Ansichten der_des jeweiligen Autorin_Autors bzw. ihrer Organisation.

Im Kuratorium der Bundesstiftung sind 4 Bundestagsfraktionen vertreten. Im Laufe der Reihe bis Oktober werden Vertreter_innen von allen vertretenen Fraktionen einen Beitrag beisteuern.

Vorschau

Nächste Woche schreibt Martin Lücke über neue Konflikte um Vielfalt, Teilhabe und demokratische Verantwortung. Herausgekommen ist eine streitbare wie pointierte Schrift, die gesellschaftlichen Fortschritt und seine Voraussetzungen in den Blick nimmt. Martin Lückes Perspektive für die BMH der Zukunft finden Sie hier ab Do. 20. August 2026 – 9:00 Uhr.