Heinz Schmitz wird 1943 in Freiburg im Breisgau geboren. 1962 wird er nach Paragraph 175 des Strafgesetzbuches (StGB) wegen „Unzucht mit Männern“ zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. Seit einigen Jahren spricht er öffentlich, aber unter Pseudonym, über seine Erfahrungen. Im Februar 2016 berichtet er in einem bewegenden Interview für das „Archiv der anderen Erinnerungen“ (www.mh-stiftung.de/interviews) der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld (BMH) erstmals ausführlich über sein ganzes Leben. Seitdem engagiert er sich verstärkt im Kampf um Rehabilitierung und Entschädigung. Im Oktober 2017 erhält er als einer der ersten Betroffenen seine Rehabilitierungsbescheinigung. Mit Dr. Daniel Baranowski von der BMH spricht er kurz danach über seine Gefühlslage.

Heinz Schmitz und Karl-Heinz Steinle in der Vorbesprechung zum lebensgeschichtlichen Interview für die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld, Februar 2016 (Foto: BMH)

Herr Schmitz, Sie haben Ihre Rehabilitierungsbescheinigung und eine Entschädigungssumme für das erlittene Unrecht erhalten. Welche Schritte haben Sie in den vergangenen Monaten oder Jahren unternommen, um jetzt als rehabilitiert zu gelten?

Nach Verabschiedung des Gesetzes zur Rehabilitierung und Entschädigung habe ich die notwendigen Antragsformulare von BISS, also der Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren, erhalten, sofort ausgefüllt und die Formulare bei der Freiburger Staatsanwaltschaft eingereicht – das war im August diesen Jahres. Ende September habe ich von dort die Rehabilitierungsbescheinigung bekommen, die ich dann sofort mit den Anträgen an das Bundesamt für Justiz in Bonn gesandt habe.

Zur Beantragung müssen Betroffene nicht notwendigerweise das Urteil aufgehoben haben. Auch Sie hatten dies nicht mehr. Welche Dokumente haben Sie eingereicht?

Ich hatte ein paar Dokumente: die Anklageschrift in Kopie, die Vorladung zur Verhandlung und mehrere Informationen, dass ich eben wegen Unzucht mit Männern angeklagt werde. Diese Unterlagen habe ich im Nachlass meiner Mutter als Kopien gefunden, und das konnte ich alles dazu einreichen. Und am 10. Oktober habe ich dann die Bestätigung des Bundesamtes für Justiz aus Bonn erhalten, dass es genehmigt wird und ich die Auszahlung des Betrages – 3.000 € und 1.500 € für jedes angefangene Gefängnisjahr – erhalten werde, was tatsächlich wenige Tage später auf meinem Konto gelandet ist. Das war der Ablauf.

Manche Betroffene zweifeln, ob sie diesen Schritt gehen sollen, den Sie jetzt gemacht haben. Was würden Sie denen raten?

Sie sollen diesen Schritt unbedingt gehen. Nehmt Kontakt zu BISS auf, lasst Euch die Unterlagen schicken, füllt sie aus, es ist überhaupt kein Problem, sie auszufüllen, und wenn Ihr noch ein Papier habt, fügt es in Kopie bei und dann ganz schnell zur entsprechenden Staatsanwaltschaft, von der man verurteilt wurde. Dazu würde ich unbedingt raten. Und diese Erfahrung zu machen, wie schön es ist, wenn man dieses eigentlich sehr kurze Schreiben von der Staatsanwaltschaft bekommt, dass die Rehabilitierung durchgegangen ist und dass festgestellt wird, „dass das Urteil des Amtsgerichtes, mit dem der oben Genannte verurteilt wurde, aufgehoben ist“. Ein ganz kurzer Satz nur, aber das ist ja so schwerwiegend für die eigene Gefühlswelt, dass ich das jedem empfehlen würde und es traurig finden würde, wenn jemand das nicht tut und die Chance verfallen lässt.

Sie haben es gerade schon gesagt, aber beschreiben Sie doch noch einmal Ihre Gefühle, als Sie Ihre Bescheinigung dann in Händen hielten. Was ging Ihnen da durch den Kopf?

Ich hatte kurz zuvor sogar einen Anruf vom Bundesamt für Justiz, wo mir jemand gesagt hat: „Wir haben es geprüft und genehmigt. Wir geben Ihnen den Entschädigungsbetrag.“ Das war schon… Da war ich also schon in einer Euphorie, die man kaum beschreiben kann. Und keine zehn Tage hat es gedauert. Ich habe einfach „Hurra, Du hast gewonnen“ geschrien. Mein Einsatz, die vielen Jahre, hat Erfolg gehabt. Dankbarkeit war dabei, Erlösung vom Druck des Strafstigmas, Glücksgefühle, einfach riesige innere Freude und vor allen Dingen eine ganz große Genugtuung. „Das ist jetzt gut so, Du bist unschuldig gewesen.“ Diese Gefühle, das war einmalig. Freude und Dankbarkeit und Genugtuung, das sind so die drei Attribute, die mir da im Kopf sind.

Sie haben in dem Interview, das wir Anfang 2016 geführt haben, einen denkwürdigen Satz gesagt: „Ihr dürft heute heiraten, ich bin noch im Gefängnis gesessen.“ Und damals konnte man noch nicht wissen, was anderthalb Jahre später sein würde. In dem letzten Gespräch, das wir vor ein paar Tagen geführt haben, nachdem Sie dann Ihre Bescheinigung in Händen hielten, haben Sie einen für mich anderen denkwürdigen Satz geäußert: „Ich bin jetzt kein Straftäter mehr, obwohl ich nie einer war.“ Was meinen Sie damit? Können Sie das nochmal erklären?

Ich bin zwar seit Anbeginn homosexuell, aber ich für mich trage absolut keine Schuld für irgendein Attribut meines Lebens, also war ich als junger Mensch genauso unschuldig wie jetzt heute nach der Aufhebung des Urteils. Ich wurde also unschuldig verurteilt, unrechtmäßig und dadurch ist mein Leben eben nicht so verlaufen, wie es mir eigentlich von Natur bestimmt war. Ich fühle mich als nicht schuldig ein ganzes Leben lang, obwohl ich das Stigma der Schuld hatte durch das Urteil. Aber jetzt bestätigt sich mir das: „Du bist homosexuell, aber Du bist nicht schuldig für irgendetwas.“

Das Gespräch zwischen Heinz Schmitz und Daniel Baranowski fand Anfang November 2017 statt.

©Bundesstiftung Magnus Hirschfeld

 

Betroffene erhalten Unterstützung und alle notwendigen Unterlagen zur Rehabilitierung und Entschädigung über die kostenfreie Hotline der Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren (BISS) e. V. 0800 – 175 2017.