Stiftung engagiert sich für die Erforschung und Darstellung der Verfolgungsgeschichte aufgrund § 175 StGB

Die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld begrüßt die heutige Entscheidung des Bundesrats, einen Antrag auf Rehabilitierung von Opfern der § 175 StGB-Verfolgungen anzunehmen. Der Antrag war von der rot-schwarzen Landesregierung in Berlin initiiert und gemeinsam mit dem Land Hamburg in die Länderkammer eingebracht worden.

Jörg Litwinschuh, Geschäftsführender Vorstand der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld:
„In der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik wurden nach dem Zweiten Weltkrieg mehr als 50.000 Männer wegen ihrer Homosexualität verurteilt. Eine Rehabilitierung der Opfer dieser schlimmen Menschenrechtsverletzungen ist bis heute nicht erfolgt. Ich wünsche mir, dass der Staat diese Urteile aufhebt und die Bundesrepubklik Deutschland sowie die Bundesländer gemeinsam mit der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld an die Opfer – z.B. durch Bildungsprojekte und Ausstellungen – erinnern. Mit dem Land Berlin plant die Stiftung mit Unterstützung der Senatorin Dilek Kolat ein Zeitzeugenprogramm, damit die Erinnerungen und Erfahrungen jener schwuler Männer, die unter dem § 175 gelitten haben, an die nächsten Generationen weitergegeben werden können. Mit dem Institut für Zeitgeschichte München arbeiten wir ab 2013 an einer Forschungsstrategie zur Aufarbeitung der Homo- und Transsexuellenverfolgung bis 1945.“

www.mh-stiftung.de
www.hirschfeld-lectures.de
Programm der Stiftung: http://mh-stiftung.de/wp-content/uploads/Grundz%C3%BCge-des-Forschungs-und-Bildungsprogramms.pdf
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