PRESSEINFORMATION | Berlin, 15. Dezember 2017

Lesbischen Müttern wurden bis in die 1980er Jahre von deutschen Gerichten ihre Kinder entzogen

Das rheinland-pfälzische Familien- und Frauenministerium fördert die Studie des Instituts für Zeitgeschichte München-Berlin in Kooperation mit der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld, die die Diskriminierung und Verfolgung weiblicher Homosexualität im jungen Bundesland Rheinland-Pfalz untersucht. Denn diese waren erheblich, wie das Forschungsprojekt „Verfolgung und Diskriminierung von Homosexualität in Rheinland-Pfalz“ im Januar 2017 aufzeigt. So konnten Mütter, deren lesbisches Leben bekannt wurde, bis in die 1980er Jahre das Sorgerecht für ihre Kinder verlieren.

Jetzt sind das Frauenzentrum Mainz und QueerNet Rheinland-Pfalz e.V. in Zusammenarbeit mit dem rheinland-pfälzischen Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz und der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld (BMH) auf der Suche nach Zeitzeuginnen, um Erinnerungen und Beweise zusammentragen: Wie viele Mütter waren betroffen? Wie liefen die Gerichtsverfahren ab? Wie erging es den Müttern und den Kindern? Gesucht werden Antworten und Dokumente wie Akten, Briefe und Fotos.

Die rheinland-pfälzische Frauenministerin Anne Spiegel, ermutigt Zeitzeuginnen, ihr Wissen zur Verfügung zu stellen. „Wir wollen die Nachkriegszeit, in der lesbischen Frauen viel Leid und Unrecht geschah, erstmalig in der Bundesrepublik für unser Land Rheinland-Pfalz wissenschaftlich aufarbeiten. So kommt diesen Frauen eine späte Anerkennung und Rehabilitation zu, die die Gesellschaft ihnen bis heute schuldig ist.“

Die Historikerin Dr. Kirsten Plötz begann im Forschungsprojekt mit der ersten Aufarbeitung die gesellschaftliche Repression von Frauen liebenden und lesbischen Frauen im Rheinland-Pfalz der Nachkriegszeit: „Lesbische, geschiedene Mütter liefen Gefahr, Unterhaltsansprüche und das Sorgerecht für die Kinder gleichermaßen einzubüßen. Manche Mutter verbarg deswegen auch ihre Lebensgefährtin. Entsprechende Entscheidungen und andere rechtliche bzw. staatliche antilesbische Handlungen wurden nun endlich im Ansatz erforscht. Weitere Forschung ist unbedingt nötig.“

Prof. Dr. Michael Schwartz, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Zeitgeschichte München-Berlin (IfZ): „Das neue vertiefende Projekt im Scheidungs- und Sorgerecht stellt die Diskriminierung zunächst verheirateter, dann aber mit einer lesbischen Partnerin lebender Frauen in den Mittelpunkt. Mit Blick auf die aktuelle Antidiskriminierungsdiskussion in Deutschland wollen wir zugleich darauf aufmerksam machen, dass sich – namentlich für lesbische Frauen – die rechtlich praktizierte langfristige Diskriminierung homosexueller Lebensweisen keineswegs auf das derzeit im Fokus stehende Strafrecht beschränkte, sondern viel breitere Verankerungen und Auswirkungen gehabt hat.“

Jörg Litwinschuh, Geschäftsführender Vorstand der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld (BMH): „Die vom Land Rheinland-Pfalz geförderte Studie holt erstmals ins öffentliche Bewusstsein, wie unsichtbar und tabuisiert gleichgeschlechtliche Liebe im Rheinland-Pfalz der ersten zwei bis drei Nachkriegsjahrzehnte war. Wir unterstützen nun die Suche nach lesbischen Müttern, die bereit sind, über das damals Erlebte zu sprechen. Dabei erhoffen wir uns gleichfalls Erkenntnisse, ob auch anderen LSBTTIQ-Personen ihre Kinder weggenommen wurden.“

Zeitzeuginnen wenden sich bitte an zeitzeuginnen@queernet-rlp.de

Lesbische Liebe passte nicht in das „Sittengesetz“

Auch wenn das Strafrecht nicht als das passende Instrument zur Bekämpfung angesehen wurde wie bei homosexuellen Männern, wies das Forschungsprojekt „Verfolgung und Diskriminierung von Homosexualität in Rheinland-Pfalz“ eine bedrückende Repression gegenüber lesbischen Frauen nach. Der gesellschaftlich und zivilrechtlich zementierte Vorrang der Ehe engte mit der Landesverfassung 1947 die Möglichkeiten lesbischer Lebensweisen bereits ganz erheblich ein. Frauen waren prinzipiell ihrem Ehemann untergeordnet und insgesamt abhängig: Ganz im Sinne des Geschlechterverhältnis´ in den Anfängen der Bundesrepublik sollten auch in Rheinland-Pfalz die Ehe und die darin gezeugten Kinder im Zentrum eines Frauenlebens stehen. Nach der Verschärfung des Ehescheidungsrechts 1961 mit dem neu eingeführten „Schuldprinzip“ war es ausgesprochen schwierig, eine Ehe gegen den Widerstand des Gatten scheiden zu lassen. Außerdem verloren „schuldig“ geschiedene Frauen ihren Anspruch auf Unterhalt und das Sorgerecht für die Kinder. Die rechtliche Diskriminierung von lesbischen Frauen wurde nicht ähnlich stetig abgebaut wie bei den Männern. Noch in den 1980er Jahren entzog ein Mainzer Gericht einer inzwischen lesbisch lebenden Mutter ihr Kind. 1981 wurde der Mord an einer lesbisch lebenden Frau durch ihren Ehemann als minder schwerer Fall eingestuft und entsprechend mild bestraft. Lesbische Liebe blieb auch medial als Alternative zur Ehe in der Öffentlichkeit unsichtbar.

Gefördert wurde die Studie durch das Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz, projektverantwortlich war das Institut für Zeitgeschichte München-Berlin (IfZ) in Zusammenarbeit mit der Bundestiftung Magnus Hirschfeld (BMH). Die Historiker_innen Dr. Günter Grau und Dr. Kirsten Plötz führten die Forschungsarbeiten durch. Mehr Informationen zu den Ergebnissen unter http://mh-stiftung.de/2017/01/24/neue-studie-rheinland-pfalz-arbeitet-die-strafrechtlichen-verfolgung-und-gesellschaftliche-repression-von-schwulen-und-lesben-in-der-nachkriegszeit-auf/

Geschichte und Geschichten bewahren: Betroffene kommen zu Wort

Das Stiftungsprojekt ‚Archiv der anderen Erinnerungen’ der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld (BMH) dokumentiert seit 2013 die Schicksale und selbstbewussten Lebensgeschichten von Schwulen und Lesben anhand von Videointerviews.

Mehr Informationen zum Interviewprojekt finden Interessierte unter http://www.mh-stiftung.de/interviews

In Baden-Württemberg geben zwei Webportale vielfältige Einblicke in die Geschichte der Diskriminierung und Verfolgung von LSBTTIQ: Das Portal www.der-liebe-wegen.org tragen die Vereine Weissenburg (Stuttgart) und Rosa Hilfe (Freiburg) getragen. Es gibt zum Beispiel auf einer Gedenkkarte detaillierte biografische Einzelinformationen. Das Portal www.lsbttiq-bw.de wird von der Universität Stuttgart betrieben und enthält Ausschnitte aus lebensgeschichtlichen Interviews sowie einen Blog.

Wissen schafft Akzeptanz: Über die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld

Die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld (BMH) ist nach Dr. Magnus Hirschfeld (1868-1935), Arzt, Sexualreformer und Mitbegründer der ersten deutschen Homosexuellenbewegung, benannt. Sie initiiert und fördert Projekte in Forschung, Bildung und Erinnerung und wirkt mit ihrer Arbeit einer gesellschaftlichen Diskriminierung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transsexuellen, trans- und intergeschlechtlichen sowie queeren Personen (Abkürzung: LSBTTIQ) in Deutschland entgegen. Informationen zur Projektförderung finden Interessierte unter http://mh-stiftung.de/foerderung/

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