Ein Plädoyer für eine juristisch fundierte, öffentlich präsente und familienorientierte Bundesstiftung
Ein Gastbeitrag von Pierre Thielbörger, Professor für Öffentliches Recht und Völkerrecht an der Ruhr-Universität Bochum und stellv. Vorsitzender des Fachbeirats der BMH in der Online-Textreihe “Perspektiven. Für die BMH der Zukunft“.
Queere Rechte sind nicht nur mit Erinnerungsarbeit zu verteidigen, davon ist Pierre Thielbörger überzeugt. Er plädiert dafür, dass die BMH künftig stärker in Debatten eingreifen und sich strategisch weiterentwickeln soll: mit mehr juristischer Forschung, mehr öffentlicher Sichtbarkeit und einem neuen Fokus auf Regenbogenfamilien. Ein Beitrag über die Zukunft queerer Institutionen zwischen Forschung, Öffentlichkeit und politischer Wirkmächtigkeit.
Fünfzehn Jahre nach ihrer Gründung hat sich die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld (BMH) als zentrale Institution für Erinnerung, Forschung und Aufklärung zu LSBTIQ*-Themen in Deutschland in bemerkenswerter Weise etabliert. Zugleich stellt sich die Frage, wie sie ihre Rolle in einer sich rapide wandelnden gesellschaftlichen Landschaft, insbesondere angesichts des Erstarkens der extremen politischen Rechten, weiterentwickeln kann.
Ein Jubiläum ist nicht nur Anlass zum Rückblick, es kann auch Selbstvergewisserung und Neuausrichtung sein. Drei Perspektiven möchte ich hervorheben, die mir dabei wichtig erscheinen.
Erstens: Juristische Forschung stärker in den Mittelpunkt rücken.
Der Fokus der Arbeit der BMH war ursprünglich historisch, und auch teilweise sozialwissenschaftlich, geprägt. Dabei wurde die Iustitia manchmal zur vernachlässigten Stiefschwester. In der ursprünglichen Besetzung des Fachbeirats war z.B. kein:e einzige:r Jurist:in vorgesehen. Dabei ist gerade die rechtliche Dimension von LSBTIQ*-Themen ein Schlüssel zur gesellschaftlichen Gleichstellung. Zwar sind in den letzten Jahrzehnten erhebliche gesellschaftliche Fortschritte erzielt worden, allem voran natürlich die sogenannte Ehe für alle im Jahr 2017, aber auch das Verbot von Konversionsmaßnahmen im Jahr 2020. Doch das Recht ist kein statischer Endpunkt, sondern ein dynamisches Feld. Diskriminierung verschwindet nicht automatisch mit gesetzlichen Reformen. Sie verlagert sich, wird subtiler oder zeigt sich in neuen Kontexten, heutzutage immer noch besonders spürbar im Familien- und Abstammungsrecht und der rechtlichen Gleichstellung von TIN.
Die Stiftung sollte sich rechtlicher Fragestellungen wieder stärker annehmen, denn das Recht übersetzt Gleichheits- und Schutzansprüche in einklagbare Normen und schafft so Verbindlichkeit. Juristische Forschung wirkt auch strukturierend. Sie zwingt uns, Begriffe, mit denen wir oft sehr freizügig hantieren, zu schärfen, Konflikte systematisch zu analysieren und tragfähige Lösungen zu entwickeln. Sie kann damit eine Brücke zwischen Wissenschaft, Politik und Praxis sein, indem sie zwischen gesellschaftlicher Auseinandersetzung und politischer Ausgestaltung übersetzt und so auch bestehende oder sich verschiebende Rechtslücken schließt. Von der Bundesstiftung angestoßene, gut begründete rechtliche Analysen zu LSBTIQ* Themen sollten künftig stärker Gesetzgebungsprozesse beeinflussen und Gerichtsentscheidungen (auch im Rahmen strategischer Prozessführung) vorbereiten und begleiten.
Hier hat sich die Stiftung in den vergangenen 15 Jahren bei einzelnen, aber entscheidenden Weichenstellungen einen Namen erarbeitet – denken wir an die juristischen Fachgutachten im Kontext der Rehabilitierung von Opfern des §175 StGB und §151 StGB-DDR sowie der wissenschaftlichen Bestandsaufnahme zu Konversionsbehandlungen, die von der BMH begleitet bzw. beauftragt wurden. Nach diesen Vorbildern sollte die Stiftung zukünftig wieder stärker juristisch wirksam werden. Auch eine stärkere Verknüpfung von Recht mit anderen Disziplinen wie Soziologie, Medizin oder Psychologie wäre fruchtbar. Gerade in einem Feld, das so stark von gesellschaftlichen Aushandlungsprozessen geprägt ist wie die Rechte von LSBTIQ*, braucht es interdisziplinär fundierte und zugleich rechtlich präzise Forschung. Die BMH sollte auch dieses Feld noch stärker für sich entdecken.
Zweitens: Mehr strategische Sichtbarkeit in der Öffentlichkeit.
So wichtig wissenschaftliche Tiefe ist, sie allein reicht nicht aus, um den zwingend notwendigen Wissenstransfer in die Breite der Bevölkerung zu tragen. Die Stiftung hat in der Vergangenheit herausragende Arbeit geleistet, die jedoch oft nur in der Fachöffentlichkeit wahrgenommen wurde. In einer mediatisierten Gesellschaft entscheidet Sichtbarkeit maßgeblich über Wirkung. Wer gesellschaftliche Debatten prägen will, muss in der Breite präsenter sein als die BMH es oft ist. Wir erreichen oft nur die bereits Überzeugten und konnten neue Diskussionsräume nur selten erschließen. Daher müssen wir uns verständlicher und zugänglicher präsentieren. Die Stiftung sollte ihre Kommunikationsstrategie entsprechend weiterentwickeln: klare Botschaften, starke Nutzung digitaler Formate, gezielte Platzierung in breiteren öffentlichen Debatten.
Ein besonders wirksamer Hebel liegt hier meines Erachtens in der Gewinnung von bekannten Fürsprecher:innen und Botschafter:innen aus Politik, Sport sowie Kunst und Kultur, auch als neue Mitglieder für den Fachbeirat. Wenn wir gesellschaftliche Zusammenarbeit als Motor für gesellschaftlichen Wandel begreifen, dann muss diese Diversität auch im Fachbeirat neben der akademischen Expertise vertreten sein. Beispielsweise können Persönlichkeiten mit hoher öffentlicher Reichweite Themen sichtbar machen, emotionale Zugänge eröffnen und neue Zielgruppen für uns erschließen. Dabei geht es nicht um bloße Symbolik, sondern um echte Partnerschaften: Menschen, die das übergeordnete Anliegen der Stiftung glaubwürdig vertreten, ihm ein Gesicht geben und uns neue Türen aufschließen.
Das meine ich durchaus auch in finanzieller Hinsicht, denn die Mittel, die wir momentan jährlich zur externen Projektförderung zur Verfügung haben, sind schlichtweg nicht ausreichend. Wenn wir zu wenig staatliche Mittel für die Arbeit der BMH bekommen, müssen wir uns zwangsläufig auf die Suche nach Zustiftungen und Geldgeber:innen machen. Eine solche Hinwendung hätte auch Rückwirkungen auf unsere inhaltliche Arbeit. Sie würde uns dazu zwingen, Bestehendes selbstkritischer auf Relevanz zu prüfen, Prioritäten klarer zu setzen und unsere eigene Rolle im gesellschaftlichen Diskurs bewusster zu definieren.
Drittens: Regenbogenfamilien stärker in den Fokus nehmen.
Herbert Grönemeyer aus meiner Wahlheimat Bochum erinnerte uns schon vor genau vierzig Jahren. „Die Welt gehört in Kinderhände, Dem Trübsinn ein Ende! Wir werden in Grund und Boden gelacht – Kinder an die Macht!“. Kinder sind nicht nur schutzbedürftig, sondern aktive Mitgestalter:innen. Sie sind unsere Zukunft und Motor gesellschaftlicher Veränderung. Demgegenüber war die Arbeit der Stiftung traditionell stark auf die Auseinandersetzung mit Diskriminierungserfahrungen von erwachsenen Individuen und Paaren ausgerichtet. Das ist historisch nachvollziehbar. Doch spätestens seit der Einführung der Ehe für alle im Jahr 2017 hat sich unser Aufgabenfeld enorm erweitert. Fragen von Familie, Elternschaft und Kindern in Regenbogenfamilien sind gesellschaftlich viel stärker in den Vordergrund gerückt. Die Stiftung muss nachziehen, um nicht den Anschluss zu verlieren.
Regenbogenfamilien stehen trotz der formalen Gleichstellung auch heute noch vor vielen rechtlichen und gesellschaftlichen Herausforderungen. Dazu gehören Unsicherheiten im Abstammungsrecht, Fragen der Anerkennung von Elternschaft über Grenzen hinweg und viele Diskriminierungserfahrungen im Alltag. Hier besteht nicht nur Forschungsdruck, sondern auch ein erheblicher Bedarf an Aufklärung und politischer Gestaltung, damit formale Gleichheit irgendwann auch tatsächliche Gleichheit wird.
Die Stiftung könnte diesen Bereich in den nächsten Jahren wieder gezielter in den Fokus rücken, etwa durch Studien zur Lebensrealität von Regenbogenfamilien oder durch gezielte rechtspolitische Impulse und Bildungsangebote. Nach der schon etwas zurückliegenden Publikation des Sammelbands „Familie von morgen“ im Jahr 2019 sollten wir nun in den kommenden Jahren wieder einen Förderschwerpunkt für externe Projekte im Bereich von Regenbogenfamilien setzen. Wir sollten zudem gezielt Personen zur Mitarbeit in den Fachbeirat einladen, die sich gesellschaftlich oder wissenschaftlich dem Thema von Regenbogenfamilien widmen oder diese repräsentieren, und zwar sowohl aus den Bereichen Forschung und Bildung aber auch, wie oben ausgeführt, durch Personen mit großer öffentlicher Reichweite.
Letztlich entscheidet sich, ob es zu einem nachhaltigen gesellschaftlichen Fortschritt kommt, an der Frage, wie selbstverständlich Vielfalt in den Lebenswelten der nächsten Generation verankert sein wird. Der Fokus auf Regenbogenfamilien wäre dabei eine gute Investition in die Zukunft. Wer heute die Rechte und Akzeptanz von Kindern in Regenbogenfamilien stärkt, legt den Grundstein für die diverse Gesellschaft von morgen.
Fazit
Die nächsten Jahre bieten der BMH die Chance, ihre Rolle in Teilen neu zu definieren: als Ort exzellenter Forschung, als hörbare Stimme im gesellschaftlich breit angelegten Diskurs, und als Impulsgeberin für Zukunftsthemen wie Regenbogenfamilien. Diese drei Perspektiven ergänzen sich. Wissenschaftliche Tiefe schafft Glaubwürdigkeit, öffentliche Sichtbarkeit erzeugt Wirkung, und die thematische Erweiterung auf Kinder in Regenbogenfamilien sichert Nachhaltigkeit.
Unser 15-jähriges Jubiläum markiert insofern keinen Endpunkt, sondern einen Moment der Selbstreflexion, um unsere Erfolgsgeschichte nicht nur fortzuschreiben, sondern auf ein neues Level zu heben.
Redaktioneller Hinweis: Jeder Beitrag der Reihe “Perspektiven. Für die BMH der Zukunft” repräsentiert die Meinung und Ansichten der_des jeweiligen Autorin_Autors bzw. ihrer Organisation.
Vorschau
Nächste Woche schaut Michael Schwartz, Professor am Institut für Zeitgeschichte München-Berlin, auf Forschungslücken in der zeithistorischen Forschung zu queerer Geschichte: Schwartz arbeitet dabei drei Schwerpunktsetzungen heraus, denen sich die BMH zukünftig in ihrer Forschung und deren Förderung widmen soll – darunter: mehr Aufmerksamkeit auf queere Migrationserfahrungen.